Amberlino
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
und darin enthaltende Haus- und Nutzungsordnung
Unser Amberlino ist ein familienorientierter Indoorspielplatz. Der Zutritt von Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist daher grundsätzlich nur im Familienverbund
oder gemeinsam mit einer verantwortlichen volljährigen Begleitperson gestattet. Ein alleiniger Besuch von Minderjährigen ist nicht gestattet. Die volljährige
Begleitperson muss während des gesamten Aufenthalts im Amberlino anwesend bleiben und die Aufsicht über die von ihr begleiteten Minderjährigen
sicherstellen. Für die Nutzung einzelner Attraktionen gelten die jeweils vor Ort ausgewiesenen Sicherheits-, Größen- und Gewichtsbeschränkungen.
§ 1 Geltungsbereich
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder dem Betreten des Amberlino erkennen Besucher diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer jeweils
gültigen Fassung an. Die darin enthaltenen Verhaltens-, Sicherheits- und Nutzungsregeln sind Bestandteil dieser AGB.
§ 2 Eintrittspreise, Öffnungszeiten, Verlassen und Wiedereintritt
Es gelten die jeweils aktuellen Preise und Öffnungszeiten laut Aushang, Website und sonstigen Veröffentlichungen. Eintrittskarten werden nicht
zurückgenommen. Bei Verlust besteht kein Anspruch auf Ersatz. Nicht genutzte Tickets verfallen ersatzlos.
Das vorübergehende Verlassen des Amberlino ist möglich. Ein Wiedereintritt ist am selben Besuchstag während der regulären Öffnungszeiten mit
entsprechendem Eintrittsnachweis möglich. Der Eintrittsnachweis ist beim Wiedereintritt vorzuzeigen. Eine Übertragung des Tickets auf andere Personen ist
nicht gestattet.
§ 3 Hygiene und Bekleidung
Der Spielbereich darf ausschließlich mit Socken betreten werden. Barfußlaufen ist nicht gestattet. Schuhe sind in den vorgesehenen Bereichen abzustellen.
Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, Schmuck und andere potenziell gefährliche Gegenstände vor dem Spielen abzulegen.
§ 4 Gesundheit
Personen mit ansteckenden Erkrankungen dürfen das Amberlino nicht besuchen. Bei offensichtlichen Krankheitssymptomen kann der Zutritt zum Schutz
anderer Gäste verweigert bzw. der weitere Aufenthalt untersagt werden.
§ 5 Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht für Kinder liegt während des gesamten Aufenthalts ausschließlich bei den begleitenden Erwachsenen. Die Aufsichtspersonen haben
insbesondere darauf zu achten, dass die Alters-, Größen-, Gewichts- und Sicherheitshinweise der einzelnen Spielgeräte eingehalten werden. Das Amberlino
übernimmt keine Betreuung oder Beaufsichtigung der Kinder.
§ 6 Nutzung der Spielanlagen sowie Sperrung von Geräten
Alle Spielgeräte und Einrichtungen dürfen nur entsprechend ihrer vorgesehenen Nutzung verwendet werden. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
Festgestellte Mängel oder Schäden sind dem Personal unverzüglich zu melden. Einzelne Spielgeräte oder Bereiche können aus Sicherheits-, Wartungs-
,
Reinigungs- oder betrieblichen Gründen vorübergehend gesperrt werden. Hieraus entsteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung oder Minderung des
Eintrittspreises, sofern die Nutzung des Amberlino insgesamt nicht wesentlich beeinträchtigt ist.
§ 7 Speisen und Getränke
Unsere Gastronomie ist ein wichtiger Bestandteil unseres Angebots. Sie hilft dabei, die Eintrittspreise familienfreundlich zu gestalten und ermöglicht
Investitionen in Sauberkeit, Sicherheit und moderne Spielgeräte. Daher ist das Mitbringen von Speisen und Getränken grundsätzlich nicht gestattet.
Ausgenommen sind: Babynahrung, Frisches Obst, mitgebrachter Kuchen bei gebuchten Kindergeburtstagen.
Speisen und Getränke dürfen nicht in die Spielbereiche mitgenommen werden.
§ 8 Sicherheit und Verhalten
Den Anweisungen des Personals ist stets Folge zu leisten. Besucher haben sich so zu verhalten, dass andere Gäste weder gefährdet noch belästigt werden.
Eigenes Spielzeug sowie harte, lose oder spitze Gegenstände dürfen nicht in die Spielbereiche mitgenommen werden.
§ 9 Unfälle und Notfälle
Unfälle oder Verletzungen sind unverzüglich dem Personal zu melden. Bei medizinischen Notfällen ist das Personal berechtigt, Rettungsdienste zu
verständigen und anschließend die Erziehungsberechtigten oder Aufsichtspersonen zu informieren.
§ 10 Haftung
Der Betreiber haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für mitgebrachte
Gegenstände, Garderobe, Wertgegenstände, Fahrzeuge sowie Inhalte von Schließfächern wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
Besucher haften für Schäden, die sie selbst oder die ihnen anvertrauten Kinder verursachen. Für verursachte Schäden gelten hierbei die gesetzlichen
Haftungsbestimmungen.
§ 11 Foto- und Videoaufnahmen
Foto- und Videoaufnahmen für private Zwecke sind gestattet. Die Persönlichkeitsrechte anderer Gäste sind zu beachten. Gewerbliche Aufnahmen sowie
Veröffentlichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Betreibers.
§ 12 Hausrecht
Der Betreiber übt das Hausrecht aus. Personen, die gegen diese AGB, die Hausordnung oder Anweisungen des Personals verstoßen, können ohne Erstattung
des Eintrittspreises des Hauses verwiesen werden.
§ 13 Besucherbegrenzung
Zur Gewährleistung von Sicherheit und Komfort kann die Besucherzahl begrenzt werden. In diesem Fall kann es zu Wartezeiten oder Zutrittsbeschränkungen
kommen.
§ 14 Buchungen und Stornierungen
Bis 14 Tage vor dem Termin: kostenfreie Umbuchung zu verfügbaren Kapazitäten oder Stornierung mit Rückerstattung auf ursprünglich gewählte
Zahlungsmethode (Servicegebühren des externen Ticketanbieters können leider nicht erstattet werden). Bis 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: kostenfreie
Umbuchung zu verfügbaren Kapazitäten, keine Rückerstattung. Bei Nichterscheinen: keine Umbuchung und keine Erstattung.
§ 15 Videoüberwachung
Teile der Anlage können aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werden. Die Verarbeitung erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
§ 16 Datenschutz
Es gelten die jeweils aktuellen Datenschutzbestimmungen des Amberlino. Diese sind auf der Website einsehbar.
§ 17 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Stand: Oktober 2026